Urkunde 572 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 572 (27. Juni 781 — Reg. 1620) Schenkung des Woifgrim in demselben Dorf unter König Karl und Abt Helmerich Im 13. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, mache ich, Woifgrim) eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Glottes Nazarius. Sein Leib ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Die Vergabung soll nach meinem Willen ewigen Bestand haben und meinem Seelenheil dienen. Im Namen Gottes übergebe und übertrage ich vom gegenwärtigen Tage an als ewiges Besitztum in pago lubodoninse (im Ladengalt) zwei Weingüter. Von diesem Tage an und für alle Zukunft mögen sie jener heiligen Stätte beziehungsweise deren Sachwaltern jederzeit steigenden Nutzen bringen. Der Vertrag ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 27. Juni (781). Handzeichen des Woifgrim, der diese Schenkung gemacht hat. Rudolf war der Schreiber. 207


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