URKUNDE 571 (in der Zeit zwischen 784 und 790 — Reg. 2818) Schenkung der Reginsuind im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Richbod (784—804) Zur gleichen Zeit vollbringe ich, Reginsuint, z.u meinem Seelenheil ein gutes Werk. Ich mache eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Rihbodo als Abt vosteht. Ich bestimme, daß diese Schenkung für ewige Zeiten gelte. Ich übertrage in Gottes Namen als immerwährendes Besitztum zwei Morgen Land in Manninheim (Mannheim) aus meinem in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Der Vertrag ist damit gültig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen der Reginsuind, welche diese Schenkung g:emacht und deren Bestätigung veranlaßt hat. Handzeichen von Balduin und Ruothard. Herileik war der Schreiber.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de