URKUNDE 568 (2. August 776 — Reg. 1298) Schenkung des Eberhard im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 2. August im 8. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, mache ich, Eberhard, eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, das unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn Abtes Gundeland steht. Ich bestimme, daß meine Vergabung auf ewig gelte. Ich schenke mein Eigentum in pago lobodunensi (im Ladengau) und zwar in Manninheim (Mannheim), nämlich zwei Joch Ackerland. Von heute an diene dieses, gestützt auf vorliegende vertragliche Übereinkunft, jener heiligen Stätte jederzeit als Erwerbszuwachs. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen des Eberhard, der diese Schenkung gemacht und gebeten hat, daß sie schriftlich bestätigt werde. Handzeichen von Sigehard, seinem Sohn, von Heio, Gerold, Lambert und Giselwin, Beinhard. Schreiber war Samuel.
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