Urkunde 567 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 567 (8. Juli 775 — Reg. 1203) Schenkung des Bernuin im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Im gleichen Jahre mache ich, Bernuin, zu meinem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in monasterio laurensi (im Lorscher Kloster) ruht, das in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegen ist, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß meiner 205 Gabe ewige Dauer beschieden sei, schenke ich alles das, was in Manninheim (Mannheim) mein anerkanntes Eigentum war, nämlich Felder, Wiesen) Weiden, Weingüter, Weg und Steg, Wasserstellen und Wasserläufe. Ausgenommen bleibt das, was ich meiner Ehefrau als Morgengabe zugeteilt habe. Alles andere übergebe und übertrage ich in unberührter Gesamtheit mit dem gegenwärtigen Tage aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des heiligen 'N(azarMs), damit er es im Namen Gottes auf ewig besitze. Von heute an möge alles jener heiligen Stätte jederzeit zum Nutzen gereichen. In diesem Sinne erfolgt feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch am 8. Juli in dem oben geannten Jahre (77!). Handzeichen des Stifters Bernoin. Handzeichen der (Zeugen) Eggibert, Erpho, Gerold, Balduin und Ruothard, Diether. Walthelm war Schreiber.


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