URKUNDE 564 (28. August 774 — Reg. 1076) Schenkung des Biricho im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Wir, Biricho und meine Ehefrau Reginsuind, entrichten ein Almosen. Wir lassen es dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius zukommen, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau.) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster 'La.ut(esham == Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Unsere Schenkung, der wir ewigen Bestand wünschen, betrifft unser Besitztum im Ladengau, und zwar in Mannenheim (Mannheim). Sie besteht aus drei Joch Ackerland und einer Wiese, von der drei Fuder Heu eingebracht werden können. Wir übergeben und übertragen dies alles vom heutigen Tage an aus unserem Eigentums- in das Besitz- und Herrenrecht des hedigen 'N(azarius). Im Namen Gottes möge er es auf ewig besitzen. Der Vertrag ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch am 28. August (774), im 6. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen der Schenkgeber Biricho und seiner Gemahlin. Handzeichen von Albhard, Balduin, Germund und Trutbert, Heribald, Suntgis. Der Schreiber: Samuel.
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