Urkunde 563 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 563 (27. März 771 — Reg. 593) Schenkung des Lütdo unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 27. März im 3. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl. Ich, Leodo, bringe zum Seelenheile des Heimo eine Opfergabe dar. Ich lasse sie dem heiligen Märtyrer Gottes 'N(aza•rius) zukommen, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der verehrunsgwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich setze fest, daß nieine Spende von ewiger Dauer sei, und erkläre ausdrücklich, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Unter dem heutigen Tage übergebe und übertrage ich zwei Joch Ackerland in pago lobodunense (im Ladengau), und zwar in Manninheim (Mannheim). Von heute an und für alle Zukunft möge dieses Land jener heiligen Stätte und ihren Sachwaltern jederzeit zu Nutz und Frommen gereichen. Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Schenkgeber Lüdo und Acchia. Handzeichen von Dudo, Balduin, Woifgrim und Gerold, Erkanfrid, Herard. Samuel war der Schreiber.


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