URKUNDE 560 (in der Zeit zwischen 9. Oktober 768 und 8. Oktober 769 — Reg. 442) Schenkung des Rubbo in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Im nämlichen Jahre mache ich, Rubbo, zu meinem Seelenheile eine Stiftung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, in dem der Herr Gundeland Abt ist. Zur Schenkung, der ich ewigen Bestand wünsche, gelangt ein Joch Ackerland in Mannenheim (Mannheim). Ich übergebe und übertrage dasselbe im Namen Gottes von heute an aus meinem Eigentums- in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. N(azarius), damit er es auf ewig besitze und damit es Jener Stätte Jederzeit als Ertragsmehrung diene. Urkund dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen des Rubbo, der diese Schenkung gemacht und ersucht hat, daß sie beglaubigt werde. Handzeichen von Balduin, Ruotger, Dudo, Garaman Herold, und Ado, Uddo. Samuel war der Schreiber.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de