Urkunde 559 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 559 (1. Dezember 768 — Reg. 371) Schenkung des Baldwill im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Gottes Sohn ermahnt uns mit den Worten: „Gebet Almosen . . ." und so weiter. Daher geben auch wir, Balduin und Bernoin, im Namen und auf Antrieb Gottes ein Almosen an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Unsere Schenkung, der wir ewigen Bestand wünschen, besteht aus drei Joch Pflugland in Mannenheim (Mannheim). Wir übergeben und übertragen diese mit Rechtswirksamkeit vom gegenwärtigen Tage aus unserem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius), damit er sie im Namen Gottes auf ewig besitze. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch, am l. Dezember (768) im ersten Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen von Balduin und Bernoin, welche diese Schenkung gemacht und gebeten haben, daß sie schriftlich niedergelegt werde. Handzeichen von Sigefrid, Erkenbert, Eberward, Snaring Raduin, und Rubbo, Heimerich. Hariland war der Schreiber. 202


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