URKUNDE 557 (30. August 768 — Reg. 317) Schenkung von Angilrada und Reginwiza unter Konig Pippin und Abt Gundeland Wir, Angilrada und Reginwiza, lassen auf Antrieb Gottes und zu unserem Seelenheile dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius ein Almosen zukommen. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß unsere Schenkung auf immer gelten soll und wir bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Sie betrifft ein Joch Ackerland in Mannenheim (Mannheim). Wir übergeben dasselbe vom gegenwärtigen Tag an im Namen Gottes als ewiges Eigentum. Der Vertrag ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch, am 30. August (768) im 16. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Pippin. Handzeichen von Angilrada und Reginwiza, welche diese Schenkung gemacht und deren Bestätigung erbeten haben. Hariland hat (diese Urkunde) geschrieben.
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