URKUNDE 556 (21. Dezember 766 — Reg. 98) Schenkung von Gerald und Ruottrud in demselben Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland Im gleichen Jahre überreichen auch wir, Gerald und Ruottrud, zu gleichen Teilen, bewogen durch Eingebung Gottes und zum Heile unserer Seelen dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingau in einem Orte, dessen Namen Lorsch ist. Dort waltet der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt. Wir beschließen, daß unsere Schenkung auf ewig gelten soll. Wir übergeben alles das, was wir in Mannenheim (Mannheim) bekanntermaßen besitzen und mein (Geralds) mir von meinem Vater Erpphing hinterlassenes und mir daher gesetzlich zustehendes Erbgut ist, nämlich Hofreiten, Häuser, Wiesen, Weiden, Weingüter, Wälder, stehende und fließende Gewässer. Wir übergeben und übertragen dies alles und in allen seinen Teilen vom gegenwärtigen Tage an aus unserem Rechtsanspruch in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazariius, damit er dies alles auf ewig besitze. Der Vertrag ist damit gültig geworden. Geschehen in öffentlicher Versammlung am Platze Lorsch am 21. Dezember (766). Handzeichen des Gerald, der diese Schenkung durchgeführt und deren Bestätigung nachgesucht hat. Handzeichen der Ruottrud, seiner Gattin. Handzeichen von Sigewin, Hucbert, Hegio, Albald Truthbald, und Waltdulf, Eberhard. Schreiber war Wiglar.
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