URKUNDE 553 (18. August 767 — Reg. 209) Schenkung des Dudo im gleichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland Im nämlichen Jahre mache ich, Dudo, auf göttlichen Antrieb und zu meinem Seelenheil durch diese Schenkungsurkunde eine Vergabung an den hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Orte Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Schenkung ewige Dauer habe und erkläre, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Auf Grund dieses Vertrages übergebe ich im Namen Gottes drei Joch Ackerland in Mannenheim (Mannheim) vom gegenwärtigen Tag an als ewiges Besitztum. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Orte Lorsch am 18. August (767). Handzeichen des Schenkgebers Dudo. Handzeichen der (Zeugen) Ratbert, Gautsoin, der Priester, Heribert, Balduin und Gerald, Magintrud. Wiglar hat (diese Unkunde} geschrieben.
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