URKUNDE 552 (13. September 767 — Reg. 218) Schenkung der Berthrud im gleichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland Für jeden, der noch in seinem sterblichen Leibe lebt und sich der Hoffnung hingibt, dereinst in einem künftigen Dasein unsterblich und ewig zu leben, ist es vorteilhaft, eifrig zu überlegen, wie er den ewigen Strafen entgehen könne. Er bedenke vor allem die Mahnung der Heiligen Schrift, welche (Lucas II, 41 — Sirach 3, 33) uns sagt: „Gebt Almosen und, siehe, so werdet ihr ganz rein sein", und wiederum: „Wie Wasser Feuer löscht, so tilgt Almosen die Sünde". Dieses bedenkend mache ich, Berthtrud, die Tochter des verstorbenen Williher, eine Stiftung. Ich gedenke der ewigen Seligkeit und des Nachlasses meiner Sünden. Meine Spende gilt dem hochgeschätzten Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht. Das Kloster ist im Oberrheingau am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegen. Sein leitender Abt ist der ehrwürdige Herr Gundeland. Es ist mein Wille, daß meine Vergabung für ewige Zeiten in Kraft verbleibe. Meine Schenkung ist die folgende: Im pagus lobodonensis (Ladengau) und zwar in dem Mannenheim (Mannheim) genannten Ort, alles, was allgemein als mein Eigentum bekannt ist, nämlich Hofreiten, Ländereien, Mühlen, Wohnhäuser, Stallungen und Scheunen, Bauern, Leibeigene, nämlich Vodolsuinda und ihre Tochter Lübsuinda, deren Vieh, ferner landwirtschaftliche Bauten, Schuppen, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, anliegende und umliegende Raine, stehende und fließende Gewässer) bewegliche und unbewegliche Habe; ferner in gleicher Weise in Vitenheim (Mannheim-Feudenheim), am Flusse 'Ned^er(Neckar) alles, was ich dort nach gesetzlichem Recht besitze, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Ackerland, Bauland und Ödland, Umschwung und überhaupt alles und in allen Teilen; ferner in ähnlicher Weise in Wibilinga (Heidelberg-Wieblingen) alles, was ich in Jener Gemarkung besitze, nämlich Fischteiche, Hofreiten, Häuser, Felder, Wiesen, Wege, bebaute und unbebaute Grundstücke, Brunnen und Bäche und überhaupt alles, was mir aus dem Alod (freien Eigengut) meiner Eltern auf gesetzlichem Wege zukam. Ich s.chenke, übergebe und übertrage alles in seiner Gesamtheit vom heutigen Tage an aus meinem Besitzrecht in das Eigentumsund Herrenrecht des Hl. Nazarius beziehungsweise seiner Sachwalter, auf daß sie es in Gottes Namen auf ewig besitzen sollen. Urkund dessen die untenstehende Fertigung. Ge199 schehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch, am 13. September im 15. Regierungsjahre des ruhmreichen Königs Pippin, unseres Herrn. Handzeichen der Berthrud, welche veranlaßt hat, daß diese Schenkung aufgestellt und bestätigt werde. Handzeichen von Sigewin, Dietbert, Gerold, Dietmar, Ruotfolch, Grao und Gozbert. Samuel hat dies geschrieben.
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