Urkunde 551 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 551 (14. März 766 — Reg. 26) Schenkung von Drutirnd und Rimihild in demselben Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland Im gleichen RegierungsJahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Pippin. Wir, die Schenkgeberinnen Drutlind und Rimihild, richten gemeinsam eine fromme Spende aus. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingau 198 in dem Lorsch genannten Orte ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Die Schenkung, der wir ewigen Bestand wünschen, diene dem Seelenheile von Aldo und Merlind. Sie besteht aus zwei Joch Ackerland in Mannenheim (Mannheim). Wir übergeben und übertragen sie vom gegenwärtigen Tage an in unberührter Gesamtheit im Namen Gottes als ewiges Besitztum, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft. Geschehen in öffentlicher Versammlung in Mannheim am 14. März (766). Handzeichen von Trutlind und Rimihild, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Graf Heimerich, Gerald Biricho, und Trutbert, Balduin. Geschrieben von Wiglar.


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