URKUNDE 550 (1. August 766 — Reg. 80) Schenkung der Drutlind im nämlichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland Am l. August desselben Jahres gebe ich, die Frau Drutlind, in Christi Namen, auf göttliche Eingebung hin, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen ein Almosen. Durch diese Schenkungsurkunde und Willensäußerung bringe ich dem hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht., eine Gabe dar. Ich schenke alles, was ich in Mannenheim (Mannheim) zur Zeit besitze, sei es nun aus mütterlicher oder väterlicher Erbschaft oder durch anderweitigen Erwerb an mich gekommen, nämlich Hofreiten, Felder, Weinberge, Wiesen, Weiden, Pflanzland und Brachland, alles und In allen seinen Teilen, als ewiges Eigentum. — Und alles übrige wie oben — bis: Vertragsabschluß. Geschehen in öffentlicher Versammlung in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Drutlind, welche gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Balduin, Ruothard, Lambert, Bernoin und Adalmund, Wolfhard. Wiglar hat (diese Urkunde) geschrieben.
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