URKUNDE 549 (11. März 766 — Reg. 20) Schenkung (richtig: Verkauf) von Uodo und Raffold im gleichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland Im oben erwähnten (14. Regierungs-)]ahre desselben Fürsten haben wir, die beiden Brüder Uodo und Raffold, gemeinsam einen Verkauf an den Herrn Gundeland, den ehrwürdigen Abt des Klosters Lorsch, in dem der hochgeschätzte Leib des Märtyrers Naza-rius ruht, durchgeführt. Wir verkauften im Ladengauer Gebiet Mannenheim (Mannheim) drei Joch Ackerland. Als Gegenwert dafür erhielten wir von ihnen (dem Abt und den Mönchen) gemäß unserem Wunsche drei Unzen. Daher mö-get ihr von heute an die rechtmäßigen Besitzer sei. Wenn aber künftig jemand, was wir aber keinesfalls glauben — und alles übrige wie oben — bis: Vertragsabschluß. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch am II. März (766). Handzeichen der Verkäufer Uodo und Raffold. Handzeichen der (Zeugen) Balduin, Bernoin und Heimo, Heriman. Schreiber: Wiglar.
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