URKUNDE 548 (14. März 766 — Reg. 23) Schenkung des Drutbert unter König Pippin und Abt Gundeland Im 14. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Pippin, bringe ich, Trutbert, auf göttliche Eingebung, zu meinem Seelenheil und um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen eine Opfergabe dar. Durch diese Schenkungsurkunde und Willenserklärung mache ich mit Rechtswirksamkeit vom heutigen Tage dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Weschnitzflusse gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, eine Zuwendung. Sie gelte in gleicher Weise auch jener heiligmäßigen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort dem Gottesdienst obliegt und unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Gundeland steht. Es ist mein Wille, daß meine Schenkung für ewig gelte, und ich bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich übergebe meine Hofreite, drei Joch Ackerland und ein Wiesengrundstück, von dem zwei Fuder Heu gewonnen werden können. Die erwähnte Hofreite liegt in Mannenheim (Mannheim). Sie grenzt auf der {'inen Schmalseite an die Liegenschaft des Folchold, auf der anderen an jene seiner Brüder, auf der einen Langseite an das Eigengut des Schenkgebers und auf der anderen ».n das herrschaftliche Lehensgut. Ich übergebe und übertrage dies alles am gegenwärtigen Tage in ungeschmälertem Zustand aus meinem Besitz- und das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius) damit er es im Namen Gottes auf ewig besitze. Von diesem Tage an sollt ihr das Recht haben, es innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie nach eurem Gutdünken damit zu verfahren. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Vollmacht haben. Wenn aber künftig jemand, was ich zwar nicht glaube, wenn ich selbst oder einer meiner Erben oder Nacherben oder sonsteine mißgünstige Person gegen diese von mir gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so wird sie in besonderer Weise den Zorn des allmächtigen Gottes und des Hl. Nazarius auf sich herabziehen. Außerdem erleide sie ihre Strafe und entrichte an den Kirchenschatz als Buße ein Pfund Gold und zwei B-ohpfund Silber. Ihre Einwendungen aber seien für die Beurteilung der rechtlichen Angelegenheit nichtig. Damit gegenwärtige Schenkung fest und beständig verbleibe, erfolgt die nachstehende Fertigung. Geschehen in öffentlicher Versammlung zu Finnenheim (Weinheim an der Bergstraße) am 14. März (766). Handzeichen des Drutbert, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen von Biriko (Biricho), Gerald und Balduin, Agmerich (Heimerich?). Wiglar war der Schreiber. 197
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