URKUNDE 539 (23. Juli 776 — Reg. 1290) Schenkung der Frideburg im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 23. Juli, im 8. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, mache ich, Frideburg, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Na-zarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß meine Gabe von ewiger Dauer sei, schenke ich eine Hofreite in Dornheim (abgegangene Ortschaft so. Mannheim). Ich übergebe und übertrage diese mit Rechtswirksamkeit vom gegenwärtigen Tage. Von heute ab und später möge sie, gestützt auf diesen Vertrag, jener heiligen Stätte vermehrten Nutzen bringen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Frideburg, welche diese Schenkungsurkunde (ausstellen und fertigen ließ). Handzeichen von Erphold, Egilbert, Altman, Uodo und Gerold) Beinhard. Ich, Grimar, habe (diese Urkunde) geschrieben.
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