URKUNDE 538 (22. Juli 770 — Reg. 527) Schenkung des Gauseridi im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Im gleichen Jahre. Ich, Gauserich, habe meine Güter in Dornheim (Wüstung so. Mannheim) und Mannenheim (Mannheim a. Rh.) dem Herrn Gundeland, dem Abt des Klosters Lorsch, in dem der unschätzbare Leib des Märtyrers Christi Nazarius ruht, verkauft. Zum Ver192 kaufe gelangte alles das, was ich in jenen beiden Gemarkungen besessen habe: Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, stehende und fließende Gewässer. Desgleichen habe ich euch auch in Dossenheim (et. d. Bergstr. n. Heidelberg) meinen Anteil eines Weinberges zur Gänze und in unverändertem Zustand und überhaupt alle's das, was ich dort besessen habe, verkauft. Dafür erhielt ich von euch als Gegenwert fünf Pfund. Daraufhin habe ich euch die erwähnten Güter sogleich übergeben. Wenn aber jemand künftig, was ich zwar durchaus nicht glaube — und alles übrige wie oben — bis: Lfrkund dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch am 22. Juli. Jahr wie oben (770). Handzeichen des Gouserich, welcher gebeten hat, daß diese Verkaufsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen von Sigewin, Lambert Germar, und Warman, Egisbert. Der Schreiber: Samuel.
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