Urkunde 537 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 537 (24. April 770 — Reg. 479) Schenkung des Priesters Gausuin im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Gottes Stimme ermahnt uns und spricht: Gebet Almosen — so werdet ihr ganz rein sein. Und so gebe auch ich, der Priester Gausuin, ein Almosen. Es diene dem Heile meiner Seele und der ewigen Wiedervergeltung, damit ich künftig für würdig befunden werde, Nachlaß meiner Sünden zu erlangen. Durch diesen Vergabungsbrief mache ich eine Stiftung für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der verehrungswürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß meiner Gabe ewige Dauer beschieden sei, schenke ich in Dornheim (Wüstung so. Mannheim) einen Knecht namens Hildulf, zugleich mit der Hofreite und einem Anteil, der zu jener Hofreite gehört, mit dem auf der Hofreite stehenden Haus und all sein (des Knechtes) Vieh. Ganz und ungeschmälert übergebe und übertrage ich dies alles im Namen Gottes vom heutigen Tage an aus meinem Besitz in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er es auf ewig besitze. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch am 24. April (770,) im 2. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl. Namenszeichen des Priesters Gozwin, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.


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