URKUNDE 536 (28. Mai 766 — Reg. 53) Verkauf desselben (Sigewin) unter König Pippin Ich, Sigewin, Sohn des Egilwin, verkaufte an den Herrn und Abt Gundeland und an seine Mönche, die im Kloster Lorsch Gott dienen, mein Eigentum im Ladengau, und zwar in Dornheim (Wüstung so. Mannheim), nämlich eine Hofreite, jenen halben Baumgarten, der dazugehört, 21 Joch Ackerland, Wiesland, von dem zehn Fuder Heu eingebracht werden können, sowie einen Weinberg in Dossenheim (n. Heidelberg). Auf Grund des Schätzwertes erhielt ich von ihnen (den Mönchen) den Betrag von einem Pfund Gold und vier Pfund Silber. Damit sollt ihr nun von heute ab die Vollmacht haben, damit zu machen, was ihr wollt. Geschlossen und gefertigt. Geschehen zu Lorsch im 14. RegierungsJahre des Herrn und Königs Pippin, am 28. Mai (766). Handzeichen des Sigewin, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.
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