URKUNDE 524 (7. März 782 — Reg. 1707) Schenkung der Hunstrud in Feudenheim unter König Karl und Abt Helmerich Im nämlichen Jahre übergebe ich, Hunstrud, zum Heile meiner Seele und um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen eine Spende. Sie sei gewidmet dem heiligen 184 Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem Kloster, welches Lorsch genannt wird, ruht. Das Kloster liegt im Oberrheingau und steht unter der Leitung des verehrungswürdigen Abtes Helmerich. Ich wünsche, daß meine Stiftung ewigen Bestand habe. Zur Schenkung gelangen meine Güter im pagus lobodonensis (Ladengau) in Vitenheim (Manitheim-Feudenheim), und zwar alles, was mir meine Mutter hinterlassen hat, mit Ausnahme eines einzigen Leibeigenen, des Warido. Alles andere, Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Weg und Steg, Wälder; alles das und in allen seinen Teilen übertrage ich zu ewigem Besitztum. Wenn aber jemand — das übrige alles (wie üblich) bis: Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 7. März. Jahr wie oben. Handzeichen der Hunstrud, welche ersucht hat, diese Schenkung schriftlich festzuhalten und zu bestätigen. — Tusold als Schreiber.
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