Urkunde 522 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 522 (25. Oktober 778 — Reg. 1354) Schenkung des Dudo im gleichen Dorf (Feudenheim) unter König Karl und Abt Gundeland In Gottes Namen mache ich, Dudo, eine Schenkung zum Seelenheile meines Sohnes He-ribert an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem Kloster ruht, welches Lorsch genannt wird und dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß meine Stiftung von ewiger Dauer sei, vergäbe ich mein Eigentum im pagus lobodu-nensis (Ladengau), und zwar in Vitenheim (Mannheim-Feudenheim), nämlich zwei Joch Ackerland, damit sie vom heutigen Tage an und für alle Zeit jener heiligen Stätte zum Nutzen gereichen mögen. Urkund dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 25. Oktober (778) im 10. Regierungsjahre des Königs Karl, unseres Herrn. Handzeichen des Dudo, auf dessen Bitte diese Schenkung festgestellt und bestätigt wurde. Ich, Grimar, habe dies geschrieben.


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