URKUNDE 521 (24. Februar 776 — Reg. 1260) Schenkung von Garoman und Ruothard Um gleichen Dorf (Feudenheim) unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen machen wir, Garoman und mein Bruder Ruothard, zu gleichen Anteilen eine Stiftung. Sie gereiche zum Seelenheil unseres Vaters Heriman und sei geweiht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dessen Abt der ehrwürdige Herr Gundeland ist. Wir wollen, daß unsere Vergabung auf ewige Zeiten gelte. Die Schenkgegenstände, welche uns unser Vater selbst aus seiner eigenen Besitzerhand übergeben hat, sind: eine Hofreite und drei Joch Ackerland in Vitenheim (Mannheim-Feudenheim) und drei Joch Ackerland in Dornheim (abgegangene Ortschaft so. Mannheim), ferner alle Güter, welche dazugehören, als Felder, Wiesen, Weiden, durchgehende Wege, stehende und fließende Gewässer. Vom heutigen Tage an übergeben und übertragen wir euch das alles in der Weise, daß ihr unumschränkte Vollmacht haben sollt, damit zu machen, wie es euch zum Nutzen eueres Klosters gefällt. Wenn aber einer, obschon ich glaube, daß das in der Zukunft nicht der Fall sein werde — und alles übrige wie oben — bis: Fertigung. Geschehen im Kloster 183 Lorsch am 24. Februar im achten Regierungsjahr unseres Herrn Karl. Handzeichen von Garoman und Ruothard, •w•elche diese Schenkungsurkunde erstellen und bekräftigen ließen. Handzeichen der (Zeugen) Eggiold, Woifgrim Walmar, und Hartdrad, Balduin. Ich, Grimar, war der Schreiber.
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