Urkunde 520 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 520 (9. November 774 — Reg. 1123) Schenkung von Dudo und Wenibert unter König Karl und Abt Gundeland Im siebten Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, machen wir, Duto und Wenibert, eine Stiftung zum Seelenheile des Eberhard. Die Stiftung werde dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius zuteil, dessen Leib im oberrheingauischen Kloster Lorsch ruht. Als Abt steht dem Kloster bekanntlich der ehrwürdige Gundeland vor. Unsere Vergabung soll von ewiger Dauer sein und bezieh): sich auf zwei Joch Ackerland und eine Wiese, gelegen in Vitenheim (Mannheim-Feudenheim). Laut untenstehender Fertigung diene unsere Gabe vom heutigen Tage an und für alle künftige Zeit jener heiligen Stätte zu Nutz und Frommen. Geschehen im Kloster Lorsch, am 9. November, zur oben erwähnten Zeit. Handzeichen von Duto und Wenibert, welche verlangt haben, daß diese Schenkung festgestellt und bestätigt werde. Handzeichen von Ruodvin, Ebervin, Hucbert, Erkanfrid und einem Gerold, weiteren Ruodvin. Ich, Herirad, habe dies geschrieben.


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