Urkunde 518 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 518 (1. September 773 — Reg. 954) Schenkung von Gerold und Balduwin im gleichen Dorf (Feudenheim) unter König Karl und Abt Gundeland Im 5. Jahre der Regierung desselben Herrschers machen wir, Gerold und Balduin, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius) dessen Leib im Kloster Lorsch ruht. Es ist unser Wille, daß das übergeben werde, was uns Duden aus seinem rechtmäßigen Besitz mit der Auflage übereignet hat, dasselbe an den schon genannten Märtyrer weiterzureichen. Das ist es, was wir aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius übertragen: 30 Joch Ackerland, die im Namen Gottes zu ewigem Besitztum laut untenstehender Fertigung bestimmt sind. Geschehen im Kloster Lorsch am l. September (773). Handzeichen von Gerold und Balduin, auf deren Ersuchen diese Schenkung erstellt und bekräftigt wurde. Handzeichen von Svarzloh, Benno, Ruotger, Wanibert Dudo, und Rarnbert, Gernand. Samuel war Schreiber.


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