Urkunde 510 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 510 (31. August 812 — Reg. 3012) Schenkung des Norbert unter König Karl und Abt Adalung Ich, Nortbert, mache im Namen Gottes zu meinem und meiner Gemahlin Angilsuind Seelenheil eine nach meinem Willen für ewig bestimmte Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, der im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Adalung als Abt vorsteht. Ich übergebe und übertrage all das, was ich in Walahastat (Mannheim-Wallstadt) besessen habe, so Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, alles und in allen seinen Teilen aus meinem in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Vi(azarius), damit er es im Namen Gottes auf ewig besitze. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch am 31. August (812) im 44. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Handzeichen des Nortbert, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Ehard, Erinbert, Erkanbert, Spilihard, Erinfrid, Willo, Ruotdwin, Heriward und Wolfher, Ruocher. Ich, Altwin, war Schreiber.


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