URKUNDE 505 (11. Juli 788 — Reg. 2054) Schenkung von Ratleib und Egisbert unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am II. Juli im 20. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Wir, Ratleib und Egisbert, machen zum Seelenheile des Brunicho eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius) den wir beide verehren. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheittgau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch). Die Schenkung gelte in gleicher Weise jener heiligen Gemeinschaft der Mönche, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Richbod, ihren Dienst verrichten. Es ist unser Wille, daß unsere Gabe für ewige Zeiten übereignet sei, und wir bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig erfolgte. Dies sind die Schenkgegenstände: Im Ladengau, und zwar in Dorf beziehungsweise Gemarkung Walahastat superior (Ober-Wallstadt; mit Nleder-Wallstadt östlicher Mannheimer Stadtteil)-, eine Hofreite mit Bauwerk, wo Erpwin wohnt; dieses Grundstück grenzt auf zwei Seiten an die Liegenschaft des Hl. Sulpicius (Gut der Wallstadter Kirche, deren Patron St. Sulpitius war) und auf ebenfalls zwei Seiten an die Landstraße; zur Hofreite gehören Äcker, Felder, Wiesen, Weiden Wege, Wälder, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten und die Leibeigenen: Herpwin mit seiner Frau Uodillint und seinen Kindern Asewin, Otwin, S(c)erpwin und Ratlind; ferner in Hillinbach (Wüstung Höllenbach n. Heidelberg-Handschuhsheim) Äcker und Weinberge; dann (im Wormsgau) in Avolfesheim (Albsheim nö. GrUnstadt/W.) Wiesen auf drei Fluren; weiterhin in Frenseheim (Freinsheim w. Frankenthal s. Worms/R.) eine Hofreite mit dem darauf stehenden Bauwerk; desgleichen im Speyergau, und zwar in Fridolfesheim (Friedelsheim ö. Bad DürkheimlW.) eine Hofreite und ein Weinberg; ferner in Wacchenheim (Wachenheim s. Bad DürkheimlW.) eine Hofreite, in Bettenberge (Battenberg sw. Grünstadt/W.) eine Hofreite; in Carlabach (Groß- und Klein-Karlbach so. und s. Grünstadt/W.) eine Hofreite, ein Weinberg und zwei weitere Stück Land, in Isenburg (Eisenberg w. GrünstadtlW.) eine Hofi'eite mit einer Seitenlänge von 36 Fuß. 175 Überhaupt gelangt alles das zur Obergabe, was der oben genannte Brunicho in den bereits genannten Ortschaften besessen hat, nämlich Äcker, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Weingüter, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Beisaßen und die Leibeigenen mit folgenden Namen: Fartman, Frehilt, Willinant, Lüthilt und noch andere (Leibeigene), außerdem bepflanzte und unbepflanzte Ländereien, bewegliche und unbewegliche Habe, alles, was aufgezählt oder benannt werden kann, (Vieh) beiderlei Geschlechtes und jeglicher Größe, alles und in allen seinen Teilen. Mit Wirksamkeit vom gegenwärtigen Tage schenken, übergeben und übertragen wir dies im Namen Gottes aus unserem gesetzlichen Besitzstand in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius auf ewig zu eigen. Urkund dessen die nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch, Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Ratleib und Egisbert, welche veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Ruotger, Regilo. Sigihelm, Leidrad, Wenibert, Rächer, Erkenbert, Hadubald, Priester Winiman, Nithard, Reginbod, Beinhard Ruothard, Egilolf, und Starcher, Wigbert, Adalo. Ich, Rudolf, habe (diese Urkunde) geschrieben.
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