URKUNDE 503 (1. März 782 — Re^. 1687) Schenkung des Ruodolf im nämlichen Dorf unter Köni^ Karl und Abt Helmericfa Im Namen Gottes übergebe ich, Ruodolf, zum Seelenheil des Rinold jene Güter, welche mir der Priester Rinold selbst und sein Bruder Sikko als rechtmäßige Eigentümer übergeben haben, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Helmerich, wie allgemein bekannt, als Abt vorsteht. Ich will, daß meine Schenkung für alle Ewigkeit gültig bleibe. Ich schenke in Walahastat (Mannheim-Wallstadt) sieben Joch Ackerland als dauerndes Besitztum. Die Fertigung wurde durchgeführt. Geschehen im Kloster Lorsch, am l. März (782) im 14. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Handzeichen des Ruodolf, der diese Schenkungsurkunde ausstellen und fertigen ließ. Handzeichen von Hiltiger, Egilbert, Hesting und Wigbert, Egisbert, Egolf. Ich, Grimar, habe als Schreiber gedient. 174
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