Urkunde 502 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 502 (6. März 782 — Reg. 1699) Schenkung des Richgoz in demselben Dorf unter König Karl und Abt Helmerich Zu meinem Seelenheil, um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen und damit ich Nachlaß meiner Sünden verdiene, tue ich, Richgauz, ein gutes Werk. Durch diese Stiftungsurkunde mache ich mit dem Wunsche, daß sie ewigen Bestand habe, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, der im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Ich schenke in Walahastat (Mannheim-Wallstadt) ein Hofgut, sechs Jodi Ackerland und überhaupt alles das, was ich dort bisher besessen habe, In gleicher Weise auch in Sigirihesheim (Mannheim-Seckenheim) Hofreiten, Felder, Wiesen, Wege, Wälder, Weinberge, Wohnhäuser und Wirtschaftsbauten, Beisaßen und Hörige, Bauland und Brachland, alles und in allen seinen Teilen, sei es nun väterliches oder mütterliches Erbe oder sonstiger Erwerb und jegliches Zubehör. Ich übergebe und übertrage dies alles vom gegenwärtigen Tage an aus meinem Eigentums- in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. ~N(aza-ristS). Möge er es im Namen Gottes auf ewig sein eigen nennen. Der Vertrag ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 6. März (782), im 14. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Handzeichen des Richgoz, der gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Gerold, Gislin, Alaman und Regilo, Richger, Angilman. Ich, Grimar, habe die Niederschrift besorgt.


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