URKUNDE 501 (13. Dezember 780 — Reg. 1600) Schenkung der Cristiana im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Guiideland (richtig: Helmeridh) In Gottes Namen mache ich, Cristiana, zu meinem und meines Gatten Baldolf Seelenheil, um Ablaß unserer Sünden zu verdienen, durch diese Schenkungsurkunde eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Sein Leib ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Indem ich meiner Spende ewige Dauer wünsche, schenke ich alles das, was ich in den beiden Dörfern Walahastat (Ober- und Nieder-Wallstadt; östl. Mannheimer Stadtteil) bisher besessen habe, und zwar Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Teiche und Bäche. Alles und in allen seinen Teilen übergebe und übertrage ich vom gegenwärtigen Tage an aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. 'N(azarMS). Möge es in Gottes Namen auf ewig sein eigen sein. Wenn aber jemand, wovon ich allerdings nicht 173 glaube, daß dieser Fall künftig eintreten werde — (und alles übrige wie oben) — bis: so entrichte er eine Buße von zwei Goldunzen und vier Pfund Silber. Diese Schenkung aber soll jederzeit fest und beständig verbleiben. Der Vertrag ist damit gültig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch, am 13. Dezember (780) im 13. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen der Cristiana, welche diese Schenkungsurkunde ausstellen und fertigen ließ. Ich, Grimar, habe sie geschrieben.
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