Urkunde 499 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 499 (10. Juli 777 — Reg. 1348) Schenkung des Egisbert im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 10. Juli im 9. Jahre des großen vorerwähnten Herrschers, machen wir, Egisbert und meine Gemahlin Engilrad, gemeinsam zu unserem und unserer Tochter Seelenheil eine fromme Stiftung. Sie sei zugewiesen dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, und in gleicher Weist jenen Gottesknechten, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Gundeland, ihren Dienst verrichten. Das, was wir hingeben, soll nach unserem Willen auf ewig geschenkt sein, und wir bestätigen, daß aus vollkommen freiem Willen unsere Gabe erfolgte, nämlich eine Wiese in Walahastat (Mannheim-Wallstadt). Von diesem Tage an soll sie auf Grund dieses Vertrages jener heiligen Stätte jederzeit zum Nutzen gereichen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Egisbert, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Baltduin, Graman Reginbodo, und Priester Roholf, Alaman. Ich, Grimar, war der Schreiber.


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