URKUNDE 498 (23. Januar 777 — Reg. 1327) Schenkung des Dudo im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Im 9. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl l. Ich, Dudo, mache eine Stiftung zum Seelenheile der Teudradana (Teudrada oder Teudrana?). Ich vergäbe das, was diese und ihr Mann Ruotpert als rechtmäßige Besitzer mir übergeben haben. Ich reiche das nun weiter an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius und wünsche, daß diese Schenkung für alle Ewigkeit bestehen möge. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich übergebe im Dorf Walahastat (Mannheim-Wallstadt) und in Sigirichesheim (Mannheim-Seckenheim) 4^ Hofreiten mit allen nach Fug und Recht dazugehörigen Gütern. Es handelt sich um Hofstätten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wasserstellen und Wasserläufe, Herrenhäuser, Wirtschaftsbauten, Hofräume, Pflanzland und Brachland, alles und in allen seinen Teilen und die Hälfte meiner Leibeigenen. Ausgenommen (von der Übergabe) bleiben drei Häuser. Alles übrige gebe, übergebe und übertrage ich in dem Zustande, wie jene Vorbesitzer es mir übergeben haben, mit Rechtswirkung vom gegenwärtigen Tage aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes möge er alles, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, auf ewig besitzen. Geschehen im Kloster Lorsch am 23. Januar (777). Handzeichen des Dudo, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Ruotbert, Egisbert, Heribert, Trutbald, Eigilbert, Bernuin und Lonbert, Gerold, Bernhard. Ich, Grimar, habe das geschrieben.
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