URKUNDE 497 (8. März 775 — Reg. 1154) Verkauf von Mother und Ruothard unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland Es ist bekannt, daß wir, nämlich Mother und Crathard, dem Herrn und Abt Gundeland unsere rechtmäßigen Besitzungen in Walahastat (Mannheim-Wallstadt) und in der weiteren Gemarkung (dieses Ortes) verkauft haben. Diese Güter gehörten einst der Wigradana und sind auf gesetzliche Weise an uns übergegangen. Es handelt sich um ein. Hofgut mit darauf stehenden Bauten. Dazu gehören Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, Wasservorkommen, ab- und zuführende Wege, Obst- und andere Bäume und Grenzraine. Dies alles haben wir verkauft und übertragen es aus unserem in euer und des Hl. Nazarius Besitzrecht, auf daß ihr es innehabet und die freie und unumschränkteste Vollmacht haben sollt, mit diesem Güterkomplex zu 171 machen, was ihr wollt. Als Gegenwert erhielten wir von euch für unser Eigentum den vereinbarten Kaufpreis von vier Pfund und sieben Unzen. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Handzeichen des Verkäufers Mother. Geschehen im Kloster Lorsch, am 8. März (77!) im 7. Regierungsjahr unseres Herrn, des glorreichen Königs Karl. Handzeichen von Rotdold, Oddacer und Bernhard, Heidrich. Ich, Richbod, habe das geschrieben.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de