URKUNDE 496 (29. September 774 — Reg. 1088) Schenkung des Wigbert in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 29. September, im 6. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, mache ich, Wibbert, zu meinem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Yi(iizarius), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß diese Zuwendung ewig in Kraft bleibe. Ich schenke alles das, was mir meine Mutter Landrat übergeben hat, nämlich eine Hofreite mit Herrenhaus und Nebenbau, ferner drei weitere Hofstätten, in denen meine Knechte und bei ihnen meine Leibeigenen: Nanther mit seiner Frau Rodbirg, ferner Frenkin und seiner Tochter Suabin, Aba, Albwin Wolfram mit seiner Frau und Lüdila und seiner Tochter Amaldrud wohnen. Auch deren ganzer unverminderter Besitz (ist in die Schenkung eingeschlossen). Dazu gehören alle Acker, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, Wege, stehende und fließende Gewässer. Überhaupt alles, ganz und unvermindert, was ich dort besitze, übertrage ich aus meinem Besitz in das Eigentums- und Herreni-echt des Hl. Nazarius, damit er es auf ewig besitze. Es erfolgt hiermit die Fertigung des Vertragsabschlusses. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Wibbert, der gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Wither, Egisbert, Ascirich, Erkenfrid und Hucbert, Bobbo. Ich, Hornung, war der Schreiber.
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