URKUNDE 490 (22. Februar 771 — Reg. 58^) Schenkung des Graman im gleichen Dorf unter Konig Karl und Abt Gundeland In Christi Namen mache ich, Graarnan, am 22, Februar im 3. Regierungsjahr unseres Herrn, des glorreichen Königs Karl, zum Heile meiner Seele eine Vergabung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr (Gundeland) als Abt vorsteht. Ich schenke und wünsche, daß meine Spende für ewige Zeiten gelte, in Walahastat (Mannheim-Wallstadt) zwei Joch Ackerland, damit sie jener Stätte jederzeit erhöhten Gewinn bringen sollen. Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen des Graman, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Ernesto und Bernhard. Ich, Samuel, habe (diese Urkunde) geschrieben.
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