URKUNDE 486 (24. Oktober 767 — Reg. 221) Schenkung der Ridilind in demselben Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland Wenn wir etwas von unserem Vermögen für die Stätten der Heiligen oder für den Lebensunterhalt der Armen aufwenden, so wird uns das, wie wir zuversichtlich vertrauen, in der ewigen Seligkeit zweifellos von Nutzen sein. Aus diesem Grunde spende ich, Richlind, im Namen Gottes durch diese Schenkungsurkunde eine fromme Gabe in Hinblick auf meine ungezählten Sünden. Möge die rächende Flamme nichts an mir finden, was sie zu tilgen hätte. Möge vielmehr Gottes Güte etwas sehen, was zu belohnen wäre. Und so mache ich denn eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi 'N(a.zarius), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Zur Schenkung, der ich ewigen Bestand wünsche, gelangt all mein Eigentum, das ich zur Zeit in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in Walahastat (Mannheim-Wallstadt) besitze. Es handelt sich um Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Leibeigene, stehende und fließende Gewässer, anliegende Raine, alles und in allen seinen Teilen. Begrenzt werden diese Liegenschaften auf einer Seite vom Gute des Ruotbert, auf der anderen von dem meines Bruders Waning. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich dies alles im Namen Gottes aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius), damit er es auf ewig besitze. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch, am 24. Oktober (767) im 15. Jahre des Königs Pippin. Handzeichen von Richlind, welche gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Ich, Samuel, habe sie geschrieben.
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