URKUNDE 485 (28. Juli 767 — Reg. 198) Schenkung der Reginlind im nämlichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland Im 15. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin, mache ich, Regilint, aus göttlichen Antrieb, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen durch diese Schenkungsurkunde eine Vergabung. Mit dem Wunsdie ihrer ewigen Dauerhaftigkeit wende ich sie dem heiligen Märtyrer Gottes T^(azarius) zu:, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich übergebe als ewiges Besitztum in Walahastat (Mannheim-Wallstadt) drei Morgen Land. Die Fertigung wurde durchgeführt. Geschehen in der Volksgemeinschaft des Ortes Lorsch am 28. Juli (767). Handzeichen der Reginlint, auf deren Ersuchen diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt •wurde. Handzeichen des Hariland, der diesen Obergabevertrag geschrieben hat. 166
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