URKUNDE 483 (22. April 767 — Reg. 133) Schenkung des Alman im gleichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland In Christi Namen mache ich, Alman, am 22. April im 15. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin, zum Seelenheile meines Bruders Germo und um der ewigen Wiedervergeltung willen durch diese Schenkungsurkunde eine Vergabung an den heiligen 165 Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine heutige Gabe, nämlich drei Joch Ackerland, gelegen zwischen Walahastath (Mannheim-Walktadt) und Dornheim (Wüstung so. Mannheim/R.) von ewiger Dauer sei. Der Vertrag ist damit gültig geworden. Handzeichen des Alman, auf dessen Bitte diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde. Handzeichen von Laidolf, Ruothard, Engilman, Madalher Uodo, und Erkanfrid, Willo. Ich, Samuel, habe den Vertragstext schriftlich niedergelegt.
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