Urkunde 480 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 480 (15. März 850 — Reg. 3347) Schenkung des Nanther in demselben Dorf unter König Ludwig (dem Deutschen) und Bischof und Abt Samuel Wenn wir etwas von unserem Vermögen aus Liebe zu Gott an die Stätten der Heiligen verschenken, so wird uns das, wie wir zuversichtlich vertrauen, ohne Zweifel bei der 163 ewigen Wiedervergeltung von Nutzen sein. Aus diesem Grunde gebe auch ich, Nanther, zu meinem Seelenheil und in Erwartung der ewigen Belohnung ein Almosen. Es sei bestimmt für den heiligen Märtyrer Gottes N(azarius), dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham = Lorsch) ruht, und in gleicher Weise für jene fromme Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Bischofs Samuel Tag und Nacht dem Herrgott dient. Ich will, daß meine Gabe für alle Zeit Gültigkeit habe und erkläre, daß sie aus einer vollkommen freien Willensäußerung meinerseits erfolgte. Ich schenke mein Eigentum in pago lobodunensi (im Ladengau), und zwar in Dorf beziehungsweise Gemarkung Ulvinisheim (llvesheim am Neckar, ö. Mannheim), nämlich eine Hofstätte, an Ackerland 64 Joch, eine Wiese und alles das, was von Rechts wegen zu den genannten Gütern gehört: Ländereien, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Scheunen, Wege, Wälder, stehende und fließende Gewässer, Felder, Weiden, Wiesen, beweglidie und unbewegliche Güter, verbundene oder anliegende Raine, alles, was überhaupt mit Namen genannt oder sonstwie bezeichnet werden kann, zur Gänze und in unvermindertem Zustand. Alles das schenke, übergebe und übertrage ich aus meinem Eigentums- in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius und der Leiter jenes Klosters. Mögen sie es im Namen Gottes auf ewig besitzen. Sie sollen die unbeschränkte Vollmacht haben, damit zum Vorteil jener Basilika zu machen, was sie wollen. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch, im Jahre 850 nach Christi Fleischwerdung, im 10. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Ludwig, am 15. März. Handzeichen des Nanthar, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Sigibert, Bubo, Nord, Ruotbert, Wegenlenzo, Nagalhard Gisalhelm, Rutwin, und Werinbald, Rubo, Eberhelm. Ich, Tietroh, habe die Urkunde geschrieben.


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