URKUNDE 472 (8. Juli 792 — Reg. 2385) Schenkung des Werinher im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Richbod Im 24. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichsten Kaisers Karl, machen wir, Werinher und meine Ehefrau Engildruth, zu unserem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen durch diese Schenkungsurkunde eine fromme Vergabung. Mit dem Wunsche ihres ewigen Fortbestehens sei sie gewidmet dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Weschnitz-Flusse gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Richbod als Abt vorsteht. Wir schenken unser Eigentum im Ladengau, nämlich alles, was wir in Ulvinisheim (llvesheim a. N., ö. Mannheim) und Niwenhoven (Heidelberg-Neuenheim) bisher besessen haben, ausgenommen einen Weinberg und einen Hörigen. Alles andere, was wir in den vorgenannten Ortschaften besitzen: Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, stehende und fließende Gewässer übergeben und übertragen wir in Gottes Namen vom gegenwärtigen Tage an aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit es ihm ewig gehöre. Wenn aber jemand, wovon ich allerdings durchaus nicht glaube, daß dies künftig der Fall sein werde — und alles übrige wie oben — bis: Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch am 8. Juli (792). Handzeichen von Werinher und Engiltrud, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen ihres Sohnes Nanther. Handzeichen von Wegelenzo, Alberich, Waning, Herdrich, Witdrad, Bernuin, Rambert, Regilo, Risolf, Heribald, Rieb, Erinfrid, Erkenbert, Egisher, Witdrad und Sino, Reginold, Escrich. Ich, Reginbert, war der Schreiber. 160
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