Urkunde 469 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 469 (2. Oktober 785 — Reg. 1943) Schenkung des Ruothoh im nämlichen Dorf unter Kaiser (richtig König) Karl und Abt Ridhbod Im Namen Christi, am 2. Oktober im 17. Reg'ierungsjahr unseres Herrn, des Kaisers Karl. Wir, Ruothoh und meine Gattin Thusunt, weisen im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Richbod als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Vergabung ewig andauern soll. Ich schenke mein Eigentum in Ulvinisheim (llvesheim a. N. ö. Mannheim), nämlich eine Hube und alles das, was zu dieser Hube gehört, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wasserstellen und Wasserläufe. Ich übergebe und übertrage dies alles mit Wirksamkeit von heute als ewiges Besitztum. Wenn aber jemand — ich glaube allerdings, daß dieser Fall am allerwenigsten eintreten werde — gegen diese von mir durchgeführte Schenkung vorzugehen versuchen sollte, so entrichte er zugunsten des Hl. 'H(c^zarius) eine Buße von drei Unzen Gold und vier Pfund Silber, und was er an Einwänden vorbringt, sei für die Beurtei-lung der Angelegenheit nichtig. Jederzeit aber soll diese Schenkung gesichert und beständig verbleiben. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen der (Zeugen) Hucbert, Eberwin, Druhmar, Ruothoh, Erkanbert, Guntbold und Fartman, Wolfbert. Handzeichen des Ruothoh, auf dessen Veranlassung diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde. Ich, Rudolf, habe sie geschrieben.


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