Urkunde 466 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 466 (24. Februar 782 — Reg. 1672) Schenkung des Ruotbert im gleichen Dorf unter Abt Helmeridi und Kaiser (richtig: König) Karl Ferner weise auch ich, Ruotbert, im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius ein Almosen zu. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Darreichung ewigen Bestand habe. Ich übertrage mit Wirksamkeit vom gegenwärtigen Tage aus meinem Besitz- in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius sieben Joch Ackerland und drei Morgen Wiesland in Ulvinisheim (llvesheim ö. Mannheim) als immerwährendes Besitztum. Künftig soll es jener heiligen Stätte jederzeit zu erhöhtem Nutzen gereichen. Der Vertrag ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch, am 24. Februar im 14. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Ruotbert, welcher darum gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen des (Zeugen) Uodo. Ich, Grimar, habe das geschrieben. 157


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