URKUNDE 465 (24. Februar 782 — Reg. 1671) Schenkung der Lütgard in demselben Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl unter Abt Helmericfa Im nämlichen Jahr übereigne auch ich, Lütgart, eine für ewige Zeiten bestimmte Gabe an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, beziehungsweise an jene heilige Gemeinschaft von Mönchen, welcher der ehrwürdige Helmerich als Abt vorsteht. Gestützt auf vorliegenden Vertrag übergebe ich sechs Joch Ackerland in Ulvinisheim (llvesheim/N. ö. Mannheim) und eine Hofreite in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) auf ewig zu eigen. Geschehen im Kloster Lorsch. Diese Schenkungsurkunde wurde niedergeschrieben am 24. Februar des oben erwähnten Jahres. Handzeichen der Lütgard, welche diese Schenkungsurkunde ausstellen und fertigen ließ. Handzeichen von Hugbert, Fricculf und Hartbald. Ich, Rudolf, habe das geschrieben.
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