URKUNDE 462 (6. Januar 780? — Reg. 1495) Schenkung von Sikko und Geilsuind im nämlichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland (Helmerich?) Wir, Sicgo und meine Gattin Geilswint, stiften im Namen Gottes gemeinsam Güter für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, der im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß unsere Gabe ewig bestehen bleibe. Wir schenken alles das, was ich, SScgo, meiner Gemahlin unter dem Titel einer Morgengabe geschenkt habe und sie von mir in Ulvinisheim (llvesheim am Neckar, ö. Mannheim) erhalten hat, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Wasserstellen und Wasserläufe. Alles und in allen seinen Teilen übertragen wir in unversehrtem Zustande vom gegenwärtigen Tage an aus unserem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius als ewiges Eigengut. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch, am 6. Januar (769— 778?, 780?) im 12. (?) Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Handzeichen von Sikko und Geilsuind, welche diese Schenkungsurkunde ausstellen und fertigen ließen. Ich, Grimar, habe sie geschrieben.
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