Urkunde 459 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 459 (25. Februar 778 — Reg. 1369)) Schenkung der Bernhard im gleichen Dorf (llvesheim) unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland Ich, Bernhart, mache eine Stiftung zu Gunsten des heiligen Märtyrers Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke mit dem Wunsche, daß meiner Gabe ewige Dauer beschieden sei, in Ulvinisheim (llvesheim a. N. ö. Mannheim) drei Joch Ackerland und eine Hofreite. * Graf Warin, Sohn des Lehensträgers Wegelenzo und Vater des Grafen Widegowo. Warins Gattin ist Friderun, die Geschwister von Widegowo sind Gero und Reginburg. Alle Familienmitglieder kommen in den Lorscher Urkunden häufig vor. Mit Wirkung vom heutigen Tage an und künftig gereiche meine Gabe jener heiligen Stätte Jederzeit zum Nutzen. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch, am 25. Februar (778) im 10. RegierungsJahr unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Bernhard, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Bernhoh, Ruothard, Gerold, Handrad und Heribert, Ruoher. Ich, Donadeus, habe die Niederschrift gemacht.


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