Urkunde 458 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 458 (6. April 778 — Reg. 1384) Schenkung des Ruotbert in llvesheim unter König Karl und Abt Gundeland Ferner mache ich, Ruotbert, im gleichen Jahre zum Seelenheile meines Vaters Gum-bert dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Vergabung. Der Leib des Heiligen ruht in dem am Flusse Weschnitz gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch. Die Schenkung gelte in gleicher Weise jener heiligmäßigen Gemeinschaft von Mönchen, welche ebendori Gott dient, und welcher der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche meiner Stiftung ewigen Bestand und bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke das, was mir mein oben erwähnter Vater im Ladengau und zwar in Ulvinisheim (llvesheim a. N. ö. Mannheim) übergeben hat, nämlich sechs Hüben und überhaupt alles, was er in jener Gemarkung besessen hat: Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, stehende und fließende Gewässer, Bauland und Brachland. Alles und in allen seinen Teilen schenke, übergebe und übertrage ich vom gegenwärtigen Tage an aus meinem gesetzlichen Besitz in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Künftig sollt ihr das Recht haben, das alles innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder damit zu machen, was auch immer ihr zum Vorteile (eurer) Kirche beschließen werdet. In allen Belangen sollt ihr freie und durchaus gesicherte Vollmacht haben. Wenn aber jemand, obzwar ich durchaus nicht glaube, daß dieser Fall eintreten werde — und alles übrige (wie oben) — bis: Die Schenkung ist rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 6. April (778). Handzeichen des Schenkgebers Ruodpert. Handzeichen von Hildiger, Frumold und Gerold. Ich, Grimar, habe dies geschrieben.


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