URKUNDE 457 (15. Februar 778 — Reg. 1365) Verkauf desselben Ruotbert im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Ferner habe ich, Ruotbert, euch, Vater Gundeland, für ewige Zeiten vier Joch Ackerland und weiteres Land in Ulvinisheim (llvesheim/N. ö. Mannheim) verkauft, welches bis in die Mitte des Rheines reicht und zwischen Mannenheim (Mannheim) und der Hohensteter Gemarkung (Hochstadt, Wüstung n. Mannheim) liegt. Dafür erhielt ich von euch auf Grund der Schätzung des Grundstückwertes den Betrag von einem Pfund. Daraufhin habe ich das in Rede stehende Gebiet dem heiligen Märytrer Gottes Nazarius, beziehungsweise euch, als ewiges Eigentum übergeben. Wenn jemand diese Schenkung brechen wollte, so entrichte er als Buße so viele Pfund Gold, als der inzwischen im Ertrage gestiegene Kaufgegenstand zu jener Zeit wert sein wird — und (alles übrige wie oben — bis:) Dieser Verkauf soll, gestützt auf diesen Vertrag, fest und beständig verbleiben. Geschehen im Kloster Lorsch, am 15. Februar (778) im 10. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl. Hand153 zeichen des Ruodbert, welcher gebeten hat, daß dieser Verkaufsvertrag ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Warin*, Trutbald, Tuto, Agisbert Guntbert, und Erlulf, Lambert. Samson (Samuel?) war der Schreiber.
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