URKUNDE 453 (22. Juni 773 — Reg. 906) Schenkung von Hartdrad und Nantwin unter König Karl l. und Abt Gundeland Auch wir, Hartdrad und Nantwin, wollen ein gutes Werk vollbringen. Es sei dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius geweiht, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Unsere Vergabung, welcher wir ewige Dauer wünschen, ist das, was uns Duda als rechtmäßige Besitzerin mit der Bestimmung übergeben hat, daß wir es zum Seelenheil ihres Mannes Dindo weiterleiten sollen. So übertragen wir denn im Namen Gottes ihr Eigentum in Ulvenisheim (llvesheim a. Neckar, ö. Mannheim), nämlich fünf Joch Ackerland, vom gegenwärtigen Tage an und auf ewige Zeiten. Von heute an möge es, gestützt auf vorliegenden Vertrag, jener heiligen Stätte jederzeit zum Nutzen gereichen. Geschehen im Kloster Lorsch am 22. Juni (773), im 5. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl, Handzeichen von Hartdrad und Nentwin, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Dudo, Rambert, Baldwin, Wolomar Soarzloh, und Erkenbert, Herard. Schreiber: Samuel.
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