URKUNDE 452 (18. Mai 769 — Reg. 393) Schenkung des Ernst in demselben Dorf unter König Karl l. und Abt Gundeland Im ersten Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl, mache ich, Ernst, zum Seelenheile meines Vaters Adalman eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, welcher in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham = Lorsch) ruht, beziehungsweise an jene Knechte Gottes, welche eben-dort Gott dienen und unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland stehen. Ich wünsche, daß die Schenkung ewig bestehen bleibe und bestätige deren vollständige Freiwilligkeit. Mit Wirksamkeit vom heutigen Tage übergebe und übertrage ich im Namen Gottes auf ewig zu eigen mein Besitztum in loboduninse (im Ladengau), und zwar in Ulvinisheim (llvesheim a. N. ö. Mannheim), nämlich l Vi Morgen Land. Künftig soll es jener heiligen Stätte und ihren Sachwaltern, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft jederzeit als Ertragsmehrung dienen. Geschehen im Kloster Lorsch am 18. Mai (769). Handzeichen des Ernst, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Graman, Bernhard, Gerold, Ruotbert, 151 Sigefrid, Woifgrim und Budelin. Ich, Samuel, war der Schreiber.
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