URKUNDE 451 (29. Juni 767 — Reg. 186) Schenkung des Roolf im gleichen Dorf (llvesheim), unter König Pippin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 29. Juni, im 15. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin, mache ich, Roolf, Sohn des verewigten Maurilo, auf göttlichen Antrieb und zum Seelenheile meines Bruders Ado, damit er für würdig befunden werde, Verzeihung seiner Sünden vor Gott zu erlangen, eine fromme Stiftung. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß diese Stiftung für alle Ewigkeit Bestand habe. Ich übergebe und übertrage in Ulvinisheim (llvesheim a. N. ö. Mannheim) 14 Joch Ackerland vom gegenwärtigen Tage an aus meinem rechtlichen Besitz in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius als ewiges Eigengut. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Roolf, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen des Hildibald. Ich, Samuel, habe auf Wunseli diese Schenkungsurkunde geschrieben.
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